Der Zahnarzt ist zur ausführlichen, sorgfältigen und vollständigen Dokumentation verpflichtet. Hier finden Sie Informationen zu diesem grundlegenden Aspekt des Vertragszahnarztwesens. Auch Fragen etwa zur Aufbewahrungspflicht und zum Einsichtsrecht des Patienten werden behandelt.
Pflichten des Zahnarztes
Welche Rechte hat der Patient? Welche Pflichten obliegen dem Zahnarzt gerade
bei der Dokumentation? Und wie verhält sich der Zahnarzt bei Anfragen Dritter wie etwa privaten Versicherern oder gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der
Behandlungsdokumentation? Die wichtigsten Hinweise finden Sie hier kompakt zusammengestellt. weiter
Unterschrift
Trotz der Online-Abrechnung müssen Originalformulare vollständig
ausgefüllt und mit der Unterschrift versehen werden. weiter
Abrechnungskürzung
Ohne Dokumentation geht's nicht: Nur ordnungsgemäß dokumentierte
Leistungen dürfen abgerechnet werden. weiter
Röntgenaufnahmen
Die Original-Röntgenbilder sind Eigentum des anfertigenden Zahnarztes;
diesen trifft eine Aufbewahrungspflicht. Deshalb: Vorsicht bei der
(vorübergehenden) Überlassung! weiter
Patientenkartei
Die Aufbewahrungspflicht für Patientenunterlagen endet auch bei einer
Praxisaufgabe nicht. Nach einer Praxisaufgabe in Obhut gegebene
zahnärztliche Aufzeichnungen müssen unter Verschluss gehalten werden
und dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten eingesehen
oder weitergeben werden. weiter
Webcode: W00162
Rechtsabteilung
Tel.: | 030 89004-143 030 89004-147 |
Fax | 030 89004-46046 |