Mit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz sollen transparente Regelungen geschaffen werden und Patienten wie auch Behandelnden, also auch Ärzten, die nötige Rechtssicherheit geben.
Der Zahnarzt ist zur ausführlichen, sorgfältigen und vollständigen Dokumentation verpflichtet. Hier finden Sie Informationen zu diesem grundlegenden Aspekt des Vertragszahnarztwesens.
Wer darf für den Praxisinhaber unterschreiben? Grundsätzlich ist nur der Praxisinhaber als (zugelassener) Vertragszahnarzt berechtigt, praxisrelevante Dokumente eigenhändig zu unterschreiben.
Immer wieder taucht in der Zahnarztpraxis die Frage auf, wer bei minderjährigen Patienten in den zahnärztlichen Eingriff einwilligen muss und wer über die damit verbundenen Risiken aufzuklären ist.
Der vermeintlich kostenlose Eintrag in Adressverzeichnisse kann niedergelassene Ärzte teuer zu stehen kommen. Wir zeigen, wie Sie sich schützen können.