Honorarverteilungsmaßstab
Die Verteilung der mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtvergütung an die Berliner Zahnärzte erfolgt mittels Honorarverteilungsmaßstab, kurz HVM genannt. Der HVM dient dazu, die begrenzte Gesamtvergütung leistungsproportional auf die einzelnen Zahnärzte zu verteilen.
Lesen Sie hier den aktuellen HVM seit 01.01.2013 der KZV Berlin und die dazugehörigen Anlagen 1 und 2.
Praxisindividueller HVM für die AOKen ab 01.07.2022
Ab dem 01.07.2022 müssen die vorläufigen praxisindividuellen Honorareinbehalte gemäß HVM für KCH, PAR und KBR wieder durchgeführt werden, und zwar ausschließlich für die Berliner Versicherten der Wohnort-AOKen.
Die aktuellen Grenzwerttabellen und Berechnungsbeispiele haben wir für Sie unter Downloads bereitgestellt.
HVM-Rechner für KCH, PAR und KBR
Der HVM-Rechner zeigt Ihnen die noch offenen Punktevolumen bzw. die zu erwartende HVM-Kürzung im Quartal an.
Führen Sie selbst eine Modellberechnung durch: Sie benötigen hierzu die Anzahl Ihrer KCH-Fälle (nur AOK-Wohnortkassen - ohne Fremdkassen und Sonstige Kostenträger) die Gesamtpunktmenge aus KCH, PAR u. KBR (ohne IP u. FU, ohne BEMA-Pos. 174a/b), den AOK-Punktwert, den Praxisfaktor sowie die Grenzwerte. Tragen Sie alle Daten in die Berechnungstabelle ein.
Das Rechenergebnis entspricht in etwa der tatsächlichen HVM-Kürzung.
Den HVM-Rechner (Stand: 14.06.2022) finden Sie hier.
Webcode: W00156