Gutachterwesen
Das vertragszahnärztliche Gutachterwesen ist ein bewährtes und wichtiges Instrument der Sicherstellung und Qualitätsförderung in der zahnmedizinischen Versorgung. Das Gutachten wird von der jeweiligen Krankenkasse eingeleitet, sie trägt die Kosten bei (Erst-)Gutachten.
Webcode: W00266
Auf einen Blick
Schlichtung ZE-Gutachterwesen
Tel: 030 89004-406
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KFO-Hotline
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PAR-Hotline
Tel.: 030 89004-404
Fax: 030 89004-46404
par(at)kzv-berlin.de
Fristen
Näheres zu den Fristen bei der Durchführung des im BMV-Z vorgesehenen Gutachterver- fahrens finden Sie hier.