Abrechnung
Laut des Abkommens werden die Leistungen vom Unfallversicherungsträger als Sachleistung übernommen. Die zahnärztliche Vergütung – einschließlich der Vergütung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - erfolgt aufgrund der Gebührentarife der Angestellten-Ersatzkassen für Zahnärzte und ist unbudgetiert.
- KCH/KB/KFO = BEMA, GOÄ (aus dem geöffneten Teil des Gebührenverzeichnisses der GOÄ)
- ZE = Gebührenverzeichnis (Anlage 4) Unfallabkommen, BEL II
Den zu verwendenden Punktwert entnehmen Sie aus dem aktuellen Abkommen. Somit können konservierende Leistungen unter Angabe des Aktenzeichens bzw. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Unfalltag nach BEMA abgerechnet werden. Für die prothetische Versorgung enthält das Abkommen ein Gebührenverzeichnis (Anlage 4).
Wünscht der Patient eine private Behandlung bzw. eine über die Leistungen des Unfallabkommens hinausgehende Versorgung, hat er die Kosten bzw. Mehrkosten selber zu tragen.
Wenn jedoch aus medizinischen Gründen eine höherwertigere Versorgung erfolgen muss, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass der Unfallversicherungsträger die Behandlung übernimmt. Wir empfehlen zur Abklärung der Kostenübernahme, vor Beginn der Behandlung, eine Vereinbarung mit der Begründung für den Mehraufwand zum Unfallversicherungsträger zusenden. Dieser gibt Ihnen dann Bescheid, in welcher Höhe er die Kosten übernimmt.
Der Zahnarzt rechnet die Kosten der zahnärztlichen Behandlung von Unfallfolgen/ Berufskrankheiten direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Die Rechnung hat gemäß dem Abkommen folgende Angaben zu enthalten:
- Personaldaten des Unfallverletzten
- Unfalltag
- Unfallbetrieb/Schule
- Datum der Erbringung der Leistungen
- Gebührennummern
- Betrag für die Material- und Laborkosten bzw. der baren Auslagen
- Gesamtrechnungsbetrag
Bitte beachten Sie, dass alle Behandlungen, die aufgrund von Unfällen, welche keine Arbeits-/Wegeunfälle oder Schulunfälle sind, oder durch Berufskrankheiten ausgelöst wurden, über die gesetzliche Krankenkasse Ihres Patienten abzurechnen sind.
Zuständige Unfallkasse
Die in Berlin zuständige Unfallkasse ist i.d.R. die Unfallkasse Berlin.
Unfallkasse Berlin
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin-Marienfelde
Tel.: 030 7624-0
Fax: 030 7624-1109
unfallkasse(at)unfallkasse-berlin.de
www.unfallkasse-berlin.de
Sollte eine andere Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig sein, kann Ihnen ihr Patient darüber Auskunft geben. Sie haben außerdem die Möglichkeit auf der Homepage der „Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) die Adressen aller Träger zu finden.