Schienen im Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung
K1 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
Ein adjustierter Aufbissbehelf im Zusammenhang mit einer Parodontitisbehandlung ist im Einzelfall durchaus möglich, dafür steht Ihnen in der Bundeseinheitlichen Laborliste die Aufbissschiene nach BEL-Nr. 401-0 zur Verfügung. Werden gleichzeitig mit einer systematischen Behandlung von Parodontopathien Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erforderlich, so ist ein Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen dem Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.
K4 semipermanente Schienung
Bei gelockerten Zähnen im Rahmen einer systematischen PAR- Behandlung ist die Geb.-Nr. K4 (11 Punkte) je Interdentalraum abrechenbar. Die Abnahme dieser festsitzenden Schiene kann über die Geb.-Nr. 2702 (34 Punkte) im Kieferbruchbereich abgerechnet werden. Werden im Zusammenhang mit einer systematischen Behandlung von Parodontopathien Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erforderlich, so ist ein Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen dem Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.
Webcode: W00234
PAR-Hotline
Tel.: 030 89004-404
Fax: 030 89004-46404
par(at)kzv-berlin.de