Digitale Abformung
Die „Digitale Abformung“ in der Kieferorthopädie ist nicht über die GKV abrechenbar. Die intraorale optisch-elektronische Datenerfassung (Scan) erfüllt nicht den Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 7a BEMA-Z. Diese stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Erstellung von Modellen dar, die dem Leistungsinhalt der L-Nr. 0010 BEL II-2014 entsprechen: Modell aus (fließfähigem) Hartgips oder Superhartgips.
Die Geb.-Nr. 117 BEMA-Z ist an ein Modell nach Geb.-Nr. 7a BEMA-Z gebunden und somit bei digitaler Abformung ebenfalls keine vertragliche Leistung.
Webcode: W00501
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Zahnärzte
Referent des Vorstandes
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Freitag 10–12 Uhr
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Einreichungstermin
Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KCH | KFO I. Quartal 2023
Mittwoch, 05.04.2023
Einreichungstermine 2023
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