Genehmigungsverfahren bei Kiefergelenkserkrankungen, BEMA-Geb.-Nr. K1-K4
Genehmigungsverfahren ist nicht notwendig für:
- für alle Krankenkassen deren Versicherte den Wohnsitz innerhalb Berlins (Wohnortkennzeichnung 72) haben.
- für Versicherte mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 9 (Asylsuchende), nur für die BEMA Geb.-Nr. K2 oder K4.
Auch für Versicherte mit Wohnsitz außerhalb Berlins:
- AOK Nordost
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK mhplus
- energie BKK
- NOVITAS BKK
- BKK Pfalz
- IKKen
- SVLFG
- vdek
Genehmigungsverfahren ist notwendig für:
- AOKen | BKKen | KNAPPSCHAFT-Versicherte mit Wohnsitz außerhalb Berlins
- Alle Versicherten mit Kennzeichnung Besonderer Personengruppe 6
- Privatunfälle
- Strahlenschutzschienen
Webcode: W00236
Auf einen Blick