Preislisten seit 01.04.2018
Die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg hat uns über die aktuellen Preise der zahntechnischen Leistungen seit 01.04. 2018 informiert. Es wurden mit den Landesverbände der Krankenkassen wieder einheitliche Preise verhandelt, so dass keine getrennten Preislisten nach § 57 (ZE) und § 88 (KFO | KB) nötig sind.
Preislisten seit 01.01.2018
Seit 01.07.2017 gibt es zwei BEL II Preislisten, getrennt nach § 57 (ZE) und § 88 (KB +KFO). Die Jahresdurchschnittserhöhung liegt bei zahntechnischen Leistungen bei 2,75 % und bei Leistungen nach § 88 bei 2,50 %. Zum 01.07.2017 erfolgte für das letzte Kalenderhalbjahr 2017 für ZE eine preisliche Steigerung von 5,50 % und für KB /KFO von 5,00 %. Die BEL II-Preise ab 2018 wirken nun augenscheinlich niedriger, wurden aber korrekt nach der regulären Jahresdurchschnittserhöhung (Preise vom 01. Januar 2017) berechnet.
Preislisten vom 01.07.2017 bis 31.12.2017
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg haben sich über die Vergütung der zahntechnischen Leistungen zum 01.07.2017 geeinigt. Wir setzten Sie davon in Kenntnis, dass es erstmalig infolge der Ergebnisse des Schiedsverfahrens über die Vergütung zahntechnischer Leistungen im Vertragsbereich Berlin, in der Zeit vom 01.07.- 31.12.2017, zwei BEL II Preislisten gibt. Die Preisliste für Zahnersatz (§ 57) und die Preisliste für Kieferbruch und Kieferorthopädie (§ 88).
Die beiden Preislisten unterliegen unterschiedlichen Reglementierungen und haben daher unterschiedliche Preisentwicklungen.
- Nach § 57 (ZE) Abs. 2 Satz 3 SGB V zahntechnische Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen unterliegen einem Jahresdurchschnitt von 2,75% und konnten auf Grund des Nachholeffekts für Januar bis Juni 2017 um 5,50% steigen.
- Bei Leistungen, die dem § 88 (KB | KFO) Abs. 2 SGB V unterliegen, werden diese dem Prinzip der Beitragssatzstabilität gleichgesetzt. Damit war hier insoweit eine Erhöhung von 2,5% jahresdurchschnittlich, ab dem 01.07.2017 konnte also in diesem Bereich eine Erhöhung um 5,00% erzielt werden.
Abrechnung KFO-Behandlung
Das gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung finden Sie hier. Zu dem gemeinsamen Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Geb.-Nrn. weiter Bestand hat.
BEL II – 2014: Zuordnung von L.-Nrn. zu kieferorthopädischen Behandlungsgeräten
Im Juni 2016 hatten wir Sie im Rundschreiben auf das Gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung hingewiesen. Weiter erfolgte von uns der Hinweis, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Gebührennummern weiter Bestand hat.
Zuordnung von L-Nrn. zu kieferorthopädischen Behandlungsgeräten
Eine Plausibilitätsliste ist vereinbart worden, die eine Zuordnung zwischen hergestellten herausnehmbaren kieferorthopädischen Geräten und den entsprechenden L-Nrn. darstellt.