Schwerpunktpraxen
Nachgewiesene Coronavirus-infizierte Patienten und behördlich unter Quarantäne gestellte Verdachtsfälle mit akut notwendigen und unaufschiebbaren Behandlungen werden in sog. Schwerpunktpraxen – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – behandelt.
- Bitte kontaktieren Sie zunächst telefonisch Ihren Hauszahnarzt. Mit ihm klären Sie, ob es sich um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung handelt. Falls ja, rufen Sie die in Ihrer Nähe liegende Schwerpunktpraxis an.
- Eine Behandlung ist grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der Schwerpunktpraxis möglich.
- Die Schwerpunktpraxis informiert Sie im Rahmen der kurzfristigen Terminvergabe über die nächsten Schritte und über die Organisation Ihres Krankentransportes zum Termin in die Schwerpunktpraxis.