Regelversorgung
Teilverblendete Brücke von Zahn zu Zahn
Die Regelversorgung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Die Regelversorgung bei diesem Befund ist eine teilverblendete Brücke, für die der Patient einen Festzuschuss von rund 400,00 Euro erhält – das sind in der Regel etwa 50 % der Gesamtkosten. Allerdings kann der Eigenanteil höher ausfallen, dann nämlich, wenn Sie sich für ein höherwertiges Material entscheiden.
Gleichartige Versorgung
Zum Beispiel: Vollverblendete Brücke von Zahn zu Zahn
Wenn neben der Regelversorgung zusätzliche Leistungen hinzukommen, spricht man von gleichartigem Zahnersatz. Wenn Sie sich aus ästhetischen Gründen für eine keramische Vollverblendung Ihrer Brücke entscheiden, handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Die Kosten setzen sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
- Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss nach Befund.
- Der Patient zahlt den Eigenanteil der Regelversorgung (Kassensätze).
- Der Patient zahlt die Zusatzleistungen nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Andersartige Versorgung
Zum Beispiel: Implantatkonstruktion zum Ersatz des Zahnes
Eine andersartige Versorgung liegt z. B. dann vor, wenn der Patient eine Behandlung wünscht, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet. Entscheiden Sie sich also anstelle einer Prothese für einen festsitzenden Zahnersatz (Brücke) oder anstelle der Brücke für einen implantatgetragenen Zahnersatz (Implantat mit Einzelkrone), dann spricht man von einer andersartigen Versorgung. Diese Versorgungsart rechnet der Zahnarzt als Privatleistung nach der GOZ mit Ihnen ab. Nach Einreichung der Zahnarztrechnung erstattet Ihnen die Krankenkasse den Festzuschuss für die Regelversorgung.
Implantate
Die Festzuschüsse gibt es auch für Versorgungen mit implantatgetragenem Zahnersatz, diese Leistung war bisher komplett privat zu bezahlen. Allerdings wird nicht das Implantat selbst (im Knochen verankerter Stift), sondern der anschließende Aufbau (z. B. implantatgetragene Krone) bezuschusst.
Wie versichern Rentner den Zahnersatz?
Rentner unterliegen bei der Zahnersatz-Versicherung den gleichen Bedingungen wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Der Beitrag für die Zahnersatz-Pflicht-Versicherung wird ebenso wie der Beitrag zur Krankenversicherung automatisch einbehalten.