Einladung zur Covid-19-Schutzimpfung
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
der KZV Berlin stehen Buchungscodes zur Verfügung. Ziel ist es, allen Praxen, die uns Impfwillige melden, für diese Buchungscodes bereitzustellen. Der kommende Versand wird Anfang März stattfinden. Sobald die Buchungscodes im Serviceportal abrufbar sind, informieren wir Sie via E-Mail.
Grundsätzlich appellieren wir an alle, die ein Impfangebot mit dem Vakzin von Astrazeneca haben, dieses auch wahrzunehmen. Zwei Vorstandsmitglieder von uns gehören ebenfalls in die Altersgruppe 18- bis 64 Jahre und werden somit das Impfangebot in Anspruch nehmen.
Ihr KZV-Vorstand
Stand: 27.02.2021
Meldungen
24.02.2021
Buchungscodes
Einige Praxen möchten ihre übermittelte Zahl an Impfwilligen aktualisieren. Dabei übermitteln sie uns aus Versehen falsche Zahlen. Daher hier drei Beispiele.
Beispiel 1: Sie haben uns 5 Impfwillige übermittelt. Noch bevor Sie die Buchungscodes erhalten haben, möchten Sie 2 Impfwillige nachmelden. Dann übermitteln Sie der KZV Berlin eine "7".
Beispiel 2: Sie haben uns 5 Impfwillige übermittelt, jedoch wollen sich nur noch 3 Personen impfen lassen. Dann übermitteln Sie der KZV Berlin eine "3".
Beispiel 3: Sie haben bereits 5 Buchungscodes erhalten und benötigen 2 weitere Codes. Dann übermitteln Sie der KZV Berlin eine "2".
Hinweis: Die alte Zahl wird automatisch überschrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
__________________________________________________________________
10.02.2021
Punktwertlisten
Die Punktwertlisten für das I.-IV. Quartal 2020 Fremdkassen sowie I.Quartal 2021 Ersatzkassen und Fremdkassen wurden aktualisiert. weiter
___________________________________________________________________
03.02.2021
FAQ-Katalog zum Thema Corona
Uns erreichen zahlreiche Anrufe und E-Mails mit Fragen rund um das Thema Corona. Im Vordergrund stehen Fragen zur Erstattung der Antigen-Tests sowie zur Covid-19-Impfung. Die häufigsten Fragen haben wir in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. weiter
___________________________________________________________________
28.01.2021 – Update
Neue Coronavirus-Testverordnung des BMG
Zahnärzte nur im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Testungen ermächtigt
Am 25.01.2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 27.01.2021 rückwirkend in Kraft getreten. Zahnärzte und zahnärztlich geführte Einrichtungen können danach von den zuständigen Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als weitere Leistungserbringer mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests beauftragt werden. Entsprechende Leistungen können sodann auch nach der TestV abgerechnet werden.
PCR-Tests unterliegen hingegen weiterhin dem Arztvorbehalt und dürfen von Zahnärzten auch nicht im Auftrag des ÖGD durchgeführt werden.
Auch haben asymptomatische Patienten nach der TestV nach wie vor keinen Anspruch auf eine präventive Testung in einer Zahnarztpraxis.
Weiterhin sind Zahnarztpraxen auch ohne Auftrag berechtigt, zur Erfüllung des Anspruchs von in der Einrichtung Tätigen bis zu 10 PoC-Antigen-Tests pro Monat und Tätigem in eigener Verantwortung zu beschaffen, zu nutzen und abzurechnen.
Zahnärzte zählen bereits seit der vorherigen Änderung der TestV zum erweiterten Kreis der Leistungserbringer. Diese war am 16.01.2021 in Kraft getreten. Daher hatte die KZV Berlin bereits an die SenGPG eine Anfrage gestellt, ob die Testkapazitäten der Zahnarztpraxen in Anspruch genommen werden wollen. Hierzu gab es bisher keine Rückmeldung. Insofern liegt der KZV Berlin auch noch kein Auftrag vor.
___________________________________________________________________
22.01.2021
Corona-Sonderregeln
Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. weiter
___________________________________________________________________
19.01.2021
Neue BEL II - Preisliste 2021
Die neue BEL II - Preisliste seit dem 01.01.2021 ist online. weiter
________________________________________________________
04.01.2021
Abrechnungshilfe
Die aktuelle Abrechnungshilfe ist online. weiter
___________________________________________________________________
30.12.2020
Aktuelle MBZ-Ausgabe
Die Januar-Ausgabe des MBZ ist online. weiter
___________________________________________________________________
28.12.2020
Neuer ZE-Punktwert und neue Festzuschussbeträge für das Jahr 2021
Der ZE-Punktwert wird für das Jahr 2021 um 2,53% erhöht. Der von der KZBV vereinbarte Punktwert für das Jahr 2021 lautet 0,9818€. Der neue Punktwert und die neuen Festzuschussbeträge sind für alle Heil- und Kostenpläne anzusetzen, die seit dem 01.01.2021 ausgestellt werden.
___________________________________________________________________
28.12.2020
Neue NEM-Beträge zur Abrechnung der Edelmetallkosten
Seit dem 01.01.2021 gelten neue Beträge für die NEM-Zuschüsse je Bonusstufe pro Abrechnungseinheit. weiter
___________________________________________________________________
21.12.2020
Digitale Planungshilfe (DPF) – Update Version 3.1.3.0
Ab sofort steht ein neues Update zur Digitalen Planungshilfe (DPF) auf Version 3.1.3.0 zum Download für Sie bereit. Die neue Version berücksichtigt die seit dem 01.01.2021 geltenden neuen Festzuschussbeträge.
___________________________________________________________________
21.12.2020
Covid-19-Impfung
Am Freitag, 18.12.2020, hat Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn die Impfverordnung unterzeichnet.
Die KZV Berlin hat der Senatsverwaltung für Gesundheit ihre Unterstützung bei der Benachrichtigung der Zahnärzte angeboten. weiter
_________________________________________________________________
21.12.2020
Bundeskassenverzeichnis
Das bundeseinheitliche Kassenverzeichnis für das I. Quartal 2021 steht zum Download bereit. weiter
_________________________________________________________________
14.12.2020
Coronavirus-Testverordnung – Update
Sonderrundschreiben vom 14.12.2020
Die aktuelle Testverordnung, die seit 02.12.2020 in Kraft ist, enthält u. a. eine höhere Sachkostenpauschale für Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests. Diese beträgt nunmehr 9 Euro. Der bisher erhobene bzw. einbehaltene Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 3,5 % ist nicht mehr vorgesehen.Die Testung darf ein- bis zweimal pro Woche durchgeführt werden.
Über weitere Informationen – auch zum Abrechnungsprozedere – werden wir Sie zeitnah in einem Sonderrundschreiben infomieren.
FAQ-Katalog
Schaubild
___________________________________________________________________
04.12.2020
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Der Gemeinsame Bun-desausschuss (G-BA) hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen.
___________________________________________________________________
02.12.2020
Verordnung von Heilmitteln
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2021 die geänderte Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang ist ein neuer Verordnungsvordruck zu verwenden, der bereits jetzt beim Paul Albrechts Verlag bestellt werden kann.
_____________________________________________________
26.11.2020
Refinanzierung eHBA
Die Refinanzierungspauschale des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in Höhe von 233 Euro können Sie als Vertragszahnarzt mit dem „persönlichen Zugang“ über das Serviceportal der KZV Berlin beantragen.
Beachten Sie bitte, dass die Beantragung der Pauschalen erst nach der Freischaltung Ihres eHBA möglich ist. Zudem können zwischen Freischaltung und Refinanzierung einige Tage vergehen. Hintergrund: Als Herausgeber des eHBA übermittelt die ZÄK Berlin in regelmäßigen Abständen diese Daten an die KZV Berlin, eine tagesaktuelle Übermittlung ist allerdings nicht möglich. Außerdem ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe an die KZV Berlin innerhalb des Antragsprozesses notwendig. Weitere Hinweise bspw. zur Freischaltung Ihres eHBA finden Sie hier.
_____________________________________________________
25.11.2020
Refinanzierung E-Health Update
Bitte beachten Sie die Refinanzierung des E-Health-Updates im Serviceportal. Durch das E-Health-Update für Ihren Konnektor stehen Ihnen die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um an den Fachanwendungen wie Notfalldatenmanagement (NFDM) und eMedikationsplan (eMP) teilzunehmen.
Sobald die Fachanwendungen (NFDM/eMP) sowohl von Ihrem Konnektor als auch von Ihrem Praxisverwaltungssystem oder einer zusätzlich installierten Software unterstützt werden, können Sie als Vertragszahnarzt mit dem „persönlichen Zugang“ zum Serviceportal die Refinanzierung beantragen.
Die Kosten für das Update werden in Höhe von 530 Euro refinanziert und die monatliche Betriebskostenerstattung erhöht sich um 1,50 Euro (für NFDM und eMP Komponenten) von 83 Euro auf 84,50 Euro. weiter
______________________________________________________
23.11.2020
Unterkiefer-Protrusionsschiene gegen Atemaussetzer beim Schlafen wird Kassenleistung
Erwachsene, die beim Schlafen unter behandlungsbedürftigen wiederholten Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) und als Folge davon z. B. unter Tagesschläfrigkeit und Konzentrationsschwächen leiden, können künftig eine sogenannte Unterkiefer-Protrusionsschiene bekommen. weiter
___________________________________________________________________
20.11.2020
Dosierangaben auf Rezepten
Nach einer Änderung des Artikel 1 Nummer 1 der 18. Verordnung zur der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss bei der Verordnung von Arzneimitteln seit dem 01.11.2020 die Dosierung auf dem Rezeptblatt angegeben werden (z. B. 1-1-1) oder alternativ das Kürzel „Dj“. Dieses steht für „Dosierungsanweisung ja“. Damit bestätigt der Arzt, dem Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben zu haben. Somit kann auf die Dosierangaben auf der Verordnung nur verzichtet werden, wenn der Patient über einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, verfügt oder alternativ eine schriftliche Dosierungsanweisung vom Zahnarzt mitgegeben wird. Angaben zur Dosierung und Dauer der Anwendung waren bislang nur für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel erforderlich. weiter
___________________________________________________________________
16.11.2020
Zahnärzte-Praxis-Panel
Der Termin für die Einreichung der Erhebungsunterlagen ist bis zum 31.01.2021 verlängert worden. weiter
___________________________________________________________________
10.11.2020
Schwerpunktpraxen
Nachgewiesene Coronavirus-infizierte Patienten und behördlich unter Quarantäne gestellte Verdachtsfälle mit akut notwendigen und unaufschiebbaren Behandlungen werden in sog. Schwerpunktpraxen – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – behandelt. weiter
Bitte überweisen Sie keine Patienten in die Charité.
___________________________________________________________________
16.10.2020
Telefonische Krankschreibung
Angesichts bundesweit wieder steigender Covid-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. weiter
___________________________________________________________________
14.10.2020
Beginn der Heilmittelbehandlung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung geändert. weiter
___________________________________________________________________
Webcode: W00008
KZV Berlin
Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel.: 030 89004-0 (Zentrale)
Fax: 030 89004-102
kontakt(at)kzv-berlin.de
Öffnungszeiten
Mo | 8:30-16:30 Uhr |
Di | 8:30-16:30 Uhr |
Mi | 8:30-18 Uhr |
Do | 8:30-16:30 Uhr |
Fr | 8:30-15 Uhr |
Patientenberatung
Tel.: 030 89004-400
Fax: 030 89004-46400
patientenberatung(at)kzv-berlin.de
Mo, Di, Do | 9-15 Uhr |
Mi | 9-18 Uhr |
Fr | 9 -13 Uhr |