Vertreterversammlung
Das oberste Organ der KZV Berlin ist die Vertreterversammlung. Sie wird von allen Mitgliedern für jeweils sechs Jahre gewählt und besteht aus 40 ehrenamtlichen Vertretern.
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In der Satzung der KZV Berlin sind u.a. die Aufgaben der KZV Berlin, die Mitgliedschaft, die Aufbringung und Verwaltung der Mittel, die Aufgaben der Vertreterversammlung, des Vorstands, der Ausschüsse und Bekanntmachungen geregelt.