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BKK Heilberufe - Was muss bei der Abrechnung ab 2012 beachtet werden?

Durch die Schließung der BKK Heilberufe zum 31.12.2011 müssen folgende Punkte bei der Abrechnung beachtet werden:

1.
Die Schließung der BKK Heilberufe wurde am 02.11.2011 öffentlich bekannt gegeben.

Als Folge hiervon ist im Gesetz geregelt, dass die KZV Berlin ihre Forderungen innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Schließung bei der BKK Heilberufe geltend machen oder zumindest anmelden muss.

Die bis zum 31.12.2011 gegenüber Versicherten der BKK Heilberufe erbrachten Leistungen können deshalb nur wie folgt bei der KZV Berlin zur Abrechnung eingereicht werden:

KCH und KFO bis zum 05.04.2012
ZE, PAR und KB bis zum 29.02.2012

Nur so kann die KZV innerhalb der gesetzlichen Frist die Rechnungen/Forderungen gegenüber der BKK Heilberufe stellen.
Später eingereichte Abrechnungen können nicht mehr vergütet werden!

2.

Ab 01.01.2012 dürfen keine Krankenversichertenkarten der BKK Heilberufe mehr eingelesen und alle Leistungen müssen über die neue Krankenkasse abgerechnet werden.

Die einzige und seltene Ausnahme ist, dass das Versichertenverhältnis noch nicht geklärt wurde. In diesem Fall beachten Sie bitte die Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit dem Spitzenverband der Krankenkassen. Die Vereinbarung befindet sich noch im Unterschriftenverfahren. Wir informieren Sie umgehend, sobald das Unterschriftsverfahren abgeschlossen ist.

Diese Vereinbarung beruht im Wesentlichen darauf, dass gewährleistet wird, dass die Versicherten der BKK für Heilberufe, die nach dem 31.12.2011, also dem Datum der Schließung noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, ihre Anspruchsberechtigung in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin durch die Vorlage der Versichertenkarte der BKK für Heilberufe nachweisen können. Wir weisen nochmals darauf hin, dass es sich hierbei um einen kleinen Versichertenkreis handelt. Die meisten Versicherten haben bereits eine neue Krankenkasse gewählt. Noch nicht von der BKK für Heilberufe genehmigte Leistungsanträge (ZE, PAR, KB, KFO) sind von der neu gewählten Krankenkasse genehmigen zu lassen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter den Telefonnummern

89004-401 (KCH) kch(at)kzv-berlin.de oder
89004-402 (KB) kb(at)kzv-berlin.de oder
89004-403 (KFO) kfo(at)kzv-berlin.de oder
89004-404 (PAR) par(at)kzv-berlin.de oder
89004-405 (ZE) ze(at)kzv-berlin.de

Ihr Kontakt zur KZV Berlin

Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel.: 030 89004-0 (Zentrale)
Fax: 030 89004-102
kontakt(at)kzv-berlin.de

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