Zahlen - Daten - Fakten
In Deutschland arbeiten rund 55.000 Vertragszahnärzte (Stand: 2008). Sie arbeiten durchschnittlich ca. 48 Stunden pro Woche und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von gut 20 Milliarden Euro.
Die zahnärztliche Versorgung Berlins in Zahlen
Berlin verfügt über ein dichtes und hochspezialisiertes Versorgungsnetz wie kaum eine andere Region. Rund 3.400 tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Mund-Kiefer-Gesichtschirurginnen und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen kümmern sich um die Gesundheit der gesetzlich krankenversicherten Berliner und die ihrer mitversicherten Familienangehörigen.
Behandlungsfälle
Ca. 3,7 Millionen Behandlungsfälle werden jährlich von den Berliner Zahnärzten/-innen, den Kieferorthopäden/-innen sowie den Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen/-innen versorgt. Als ein Behandlungsfall gilt die gesamte Behandlung, die von einem Zahnarzt innerhalb eines Quartals an ein und demselben Patienten vorgenommen wurde.
Arbeitszeiten
Rund 48 Wochenstunden arbeitet eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt im Durchschnitt in seiner Praxis, ein Viertel davon entfällt auf Verwaltungstätigkeiten wie die Dokumentation der Behandlungen, die Beantragung der Therapien, die Beantwortung von Kassenanfragen, das Ausfüllen von Fragebögen und Formularen, die Abrechnung mit den Krankenkassen sowie mit den Patientinnen und den Patienten und vieles andere mehr.
Budgetproblematik in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Regelmäßig gegen Ende des Jahres entbrennt eine Diskussion um die Vergütung zahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten sorgen sich, nicht mehr umfassend behandelt werden zu können. Zahnärzte fürchten, für ihre Arbeit und den materiellen Einsatz kein Honorar zu erhalten. Der Grund: Bestimmte Krankenkassen stellen für die zahnärztliche Versorgung ihrer Versicherten nicht genügend Mittel zur Verfügung. Probleme sind damit vorprogrammiert. Doch worum geht es im Detail?
Was sind Budgets?
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz im Jahr 1993 wurden in die vertragszahnärztliche Versorgung Budgets eingeführt. Seitdem wird für jede Krankenkasse in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für die vertragszahnärztlichen Leistungen festgelegt. Diese Gesamtvergütung stellt für die Kasse eine Obergrenze ihrer Ausgaben dar (Budget). Das heißt: Werden mehr Leistungen abgerufen, werden diese nicht bezahlt. Etwa 70 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für den zahnmedizinischen Sektor sind budgetiert. Nur die Bereiche Zahnersatz und Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.