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Vertragszahnärzte

Beantragung einer Zulassung

Voraussetzung für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt ist eine gültige Zulassung. Diese wird auf Antrag und bei Erfüllung aller Voraussetzungen vom Zulassungsausschuss  (Termine und Fristen 2012) erteilt. Für die Erteilung einer Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Gebühren

Gemäß § 46 ZÄ-ZV beträgt die Antragsgebühr für die Zulassung 100 Euro. Weitere 400 Euro werden nach unanfechtbar gewordener Zulassung als Verwaltungsgebühr erhoben. Wir bitten um Überweisung der Gebühren unter Angabe Ihres Namens und der beantragten Verwaltungshandlung an:

  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kontonummer: 0101412035,          Bankleitzahl: 30060601

Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr in der KZV Berlin in bar zu entrichten oder vom Honorarkonto abbuchen zu lassen.

Abteilung Zulassung

Hotline Zulassung & Register
030 89004-411
Hotline Stempel & Notdienst
030 89004-412
Fax: 030 89004-353
zulassung(at)kzv-berlin.de