Vertragszahnärzte
Beantragung einer Zulassung
Voraussetzung für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt ist eine gültige Zulassung. Diese wird auf Antrag und bei Erfüllung aller Voraussetzungen vom Zulassungsausschuss (Termine und Fristen 2012) erteilt. Für die Erteilung einer Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Rauschgifterklärung
- Erklärung über Beschäftigungsverhältnisse
- beantragtes polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Mietvertrag (bei Einzelpraxis)
Gebühren
Gemäß § 46 ZÄ-ZV beträgt die Antragsgebühr für die Zulassung 100 Euro. Weitere 400 Euro werden nach unanfechtbar gewordener Zulassung als Verwaltungsgebühr erhoben. Wir bitten um Überweisung der Gebühren unter Angabe Ihres Namens und der beantragten Verwaltungshandlung an:
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kontonummer: 0101412035, Bankleitzahl: 30060601
Es besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr in der KZV Berlin in bar zu entrichten oder vom Honorarkonto abbuchen zu lassen.