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Register

Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung und auch für die Genehmigung einer Angestelltentätigkeit nach § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte ist ein Eintrag in das Zahnarztregister der KZV Berlin.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung sind gem. § 3 ZÄ-ZV:

  • die Approbation als Zahnarzt
  • die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit.

Beantragung

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Registereintragung

Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original vorzulegen. Dies gilt auch für Nachweise und Urkunden in nichtdeutscher Sprache und deren Übersetzungen. In der Registerstelle werden dann Kopien angefertigt, die Originale erhalten Sie natürlich zurück.

Zahnärzte aus EU Mitgliedsstaaten

Von der Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit gem. § 3 Abs. 4 ZÄ-ZV befreit sind Zahnärzte, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, einen nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anerkannten Ausbildungsnachweis erworben haben und zur Berufsausübung zugelassen sind.

Gebühren

Gemäß § 46 ZÄ-ZV beträgt die Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister 100 Euro.

Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar zu entrichten. Sie haben auch die Möglichkeit, die Gebühr zu überweisen. Wir bitten um Angabe Ihres Namens und dem Zusatz "Registerantrag", die Kontoverbindung lautet:

  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Kontonummer: 0101412035,          Bankleitzahl: 30060601

Abteilung Zulassung

Hotline Zulassung & Register
030 89004-411
Hotline Stempel & Notdienst
030 89004-412
Fax: 030 89004-353
zulassung(at)kzv-berlin.de