Praxisgemeinschaft
Mindestens zwei Zahnärzte an einem Standort, die sich die Kosten für die Räumlichkeiten, die Geräte und das Personal teilen.
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Der Gesetzgeber hat für Zahnärzte zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, mit Kollegen zu kooperieren. Da fällt es oft schwer, die Übersicht zu behalten. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Wahl des für Sie am besten geeigneten Modells genügend Zeit nehmen und ausreichend Informationen besitzen. Um Sie dabei zu unterstützen, werden im Folgenden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, Vor- und Nachteile aufgezeigt und die Antragsvoraussetzungen erläutert.