Register
Unabhängig davon, ob Sie als Vertragszahnarzt oder als angestellter Zahnarzt tätig werden wollen, die erste Voraussetzung ist die Eintragung in das Zahnarztregister der KZV Berlin.
weiter
Es gibt viele Möglichkeiten, nach erfolgreich absolviertem Zahnmedizinstudium und nach beendeter Vorbereitungszeit zahnärztlich tätig zu werden. Generell gilt: Bevor Sie als Vertragszahnarzt mit eigener Zulassung oder als angestellter Zahnarzt gemäß § 32b Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte tätig werden, müssen Sie in das Zahnarztregister eingetragen sein. Natürlich können Sie auch mit einem oder mehreren Kollegen zusammenarbeiten. Im Folgenden finden Sie Informationen zu allen diesen Themen.