LAG Berlin
Die Landesverbände der Krankenkassen, die Zahnärztekammer Berlin sowie das Land Berlin legten am 11. Juli 1990 den Grundstein für die Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) e.V. und erfüllten so den gesetzlichen Auftrag nach § 21 SGB V. Demnach sollen Krankenkassen, Zahnärzte und Gebietskörperschaften Maßnahmen entwickeln und durchführen‚ zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen vorrangig in Gruppen insbesondere in Kindergärten und Schulen für Versicherte bis zum 12. bzw. 16. Lebensjahr’.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.lag-berlin.de