Logo

Vergütungsverträge

In jedem Kalenderjahr vereinbart der Vorstand der KZV Berlin mit den Berliner Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die zahnärztliche Vergütung (sog. Vergütungsvereinbarung). Neben dem höchstzulässigen Ausgabevolumen, dem sog. Budget werden auch die Punktwerte für die einzelnen Bema-Leistungsbereiche fixiert.

Die aktuellen Vergütungsvereinbarungen finden Sie hier.

Vertragspartner sind dabei nicht immer die einzelnen Krankenkassen, sondern auch - wie im Primärkassenbereich - deren Landesverbände; beispielsweise haben für die in BKK- und IKK-Krankenkassen Versicherten - die im Lande Berlin wohnen - die BKK- und IKK-Landesvertretung die Vertragskompetenz.

Im Ersatzkassenbereich können die Krankenkassen selbst verhandeln oder sie übertragen das Verhandlungsmandat auf die vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg.

Die einzelnen Vergütungsvereinbarungen sind zur Überprüfung der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als zuständige Aufsichtsbehörde vorzulegen, § 71 Abs. 4 Satz 1 SGB V.

Ihr Kontakt zur KZV Berlin

Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel.: 030 89004-0 (Zentrale)
Fax: 030 89004-102
kontakt(at)kzv-berlin.de

alle Ansprechpartner

Am 18.05.2012 ist die KZV Berlin geschlossen

Die KZV Berlin ist am Freitag, 18.05.2012, geschlossen.

Am Montag, 21.05.2012, sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Servicezeiten

Montag

 7:30 - 16:30 Uhr

Dienstag

 7:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch

 7:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag

 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag

 7:30 - 15:00 Uhr