Honorarverteilungsmaßstab
Die Verteilung der mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtvergütung an die Berliner Zahnärzte erfolgt mittels Honorarverteilungsmaßstab, kurz HVM genannt. Der HVM dient dazu, die begrenzte Gesamtvergütung leistungsproportional auf die einzelnen Zahnärzte zu verteilen.
Lesen Sie den HVM der KZV Berlin hier
HVM-Rechner für KCH, PAR u. KBR
Der HVM-Rechner zeigt Ihnen die noch offenen Punktevolumen bzw. die zu erwartende HVM-Kürzung im Quartal an. Führen Sie selbst eine Modellberechnung durch:
Sie benötigen hierzu die Anzahl Ihrer KCH-Fälle (nur Wohnortkassen - ohne Fremdkassen und Sonstige Kostenträger) getrennt nach Primär/Ersatzkassen, die Gesamtpunktmenge aus KCH, PAR u. KBR (ohne IP u. FU), den Mischpunktwert (z.B. aus dem letzten Kürzungsbescheid), den Praxisfaktor sowie die Grenzwerte. Tragen Sie alle Daten in die Berechnungstabelle ein.
Das Rechenergebnis entspricht in etwa der tatsächlichen HVM-Kürzung.
Den HVM-Rechner finden sie hier.
Die aktuellen Grenzwerte für KCH, PAR u. KBR (Stand: ab 01.07.2011)
finden Sie hier.
Die aktuellen Berechnungsbeispiele erhalten Sie hier.
Die Grenzwerte für KCH, PAR u. KBR (Stand: 01.01.2010 - 30.06.2011) mit
Berechnungsbeispielen finden Sie hier.