Degression
Die Punktwertdegression - geregelt in § 85 Abs. 4 b bis 4 f SGB V - stellt eine gesetzlich vorgegebene Kürzung der Honoraransprüche der Zahnärzte bei Überschreiten bestimmter Punktmengengrenzen im Wege von Punktwertminderungen dar.
Es gibt sie nur im zahnärztlichen Bereich. Die Honorarkürzungen fließen ausschließlich den Krankenkassen zu.
Aktuelle degressionsfreie Punktmengengrenzen
Zahnärzte / MKG-Chirurgen / Oralchirugen:
262.500 / 337.500 / 412.500
Kieferorthopäden:
280.000 / 360.000 / 440.000