Logo

Einlesen der eGK

Kein "Gültig bis"-Datum

Vermehrte Anfragen erreichen die KZV aktuell, weil im Gegensatz zur Krankenversichertenkarte auf der Vorderseite der eGK kein Datum „gültig bis“ aufgedruckt ist. Sofern auch im Chip der eGK kein "Gültig bis“-Datum vorhanden
bzw. auslesbar ist, müssen Sie davon ausgehen, dass die eGK gültig ist.
Hieran ändert auch das auf der Rückseite der eGK angebrachte Ablaufdatum nichts, da dieses Datum nur die Funktion der eGK als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befristet.

Schwierigkeiten beim Einlesen der eGK

Vereinzelte Schwierigkeiten beim Einlesen der neuen Karten konnten meist darauf zurückgeführt werden, dass notwendige Updates von Softwareanbietern nicht rechtzeitig ausgeliefert bzw. von der Praxis nicht in das Praxisverwaltungssystem eingespielt wurden. Sofern Sie eine eGK nicht einlesen können, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter und fragen nach aktuellen Updates.

Wie ist zu verfahren, wenn Sie zwar ein neues Kartenlesegerät und die aktuellste Softwareversion einsetzen, sich die eGK aber trotzdem nicht einlesen lässt?

  • Sollte der Patient außer der eGK noch eine "alte" KVK mit sich führen, können Sie selbstverständlich auch diese einlesen.
    Für eine Übergangszeit sind beide Karten gültig, sofern das Gültigkeitsdatum der KVK  nicht überschritten ist.
  • Wenn die eGK überhaupt nicht eingelesen werden kann, ist das Ersatzverfahren mittels Erfassungsschein anzuwenden.
  • Aus Datenschutzgründen sind Informationen zur Versichertenart (1 = Mitglied, 3 = Versicherter, 5 = Rentner) nicht mehr wie bei der KVK auf der Karte, sondern nur noch im Chip der eGK hinterlegt und daher ohne vorheriges Einlesen nicht sichtbar.
    Wenn Sie eine vorgelegte eGK nicht einlesen können, übernehmen Sie die Versichertenart nach Möglichkeit aus Ihren Stammdaten. Ist eine Übernahme aus Ihren Stammdaten ebenfalls nicht möglich, weil es sich z.B. um einen neuen Patienten handelt, vergeben Sie bitte die Versichertenart "0".
    Die Vorgehensweise zur Vergabe der Versichertenart "0" gilt nur für nicht einlesbare eGK!
  • Wenn Sie die eGK bei mehreren Patienten bereits fehlerfrei eingelesen haben und das bei anderen Patienten nicht möglich ist, deutet dies auf eine fehlerhafte eGK hin. Wir empfehlen, die betroffenen Patienten an ihre Krankenkasse zu verweisen.

Hotline eGK

Tel.: 030 89004-450
Fax: 030 89004-46450
egk(at)kzv-berlin.de

Wichtiger Hinweis

Bei der ersten Inbetriebnahme eines eGK-Terminals wird die Eingabe eines frei wählbaren Administrationspins verlangt. Bitte notieren Sie sich diesen und bewahren Sie den Pin auf. Bei einem späteren Update ist die Eingabe zwingend notwendig! Möglicherweise kommen bei Vergessen des Pin-Code Freischaltgebühren seitens des Herstellers auf Sie zu. Bei einigen eGK-Terminals ist eine Freischaltung sogar nur durch Einsenden des Gerätes möglich.