Fortbildungspflicht § 95d SGB V
Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Wie der Fünfjahreszeitraum berechnet wird, in welcher Form der Nachweis über die besuchten Fortbildungsveranstaltungen erbracht werden kann und welche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht drohen erfahren Sie hier.
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