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Praxisgebühr

Seit dem 01.01.2004 ist vom Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen für einen Zahnarztbesuch eine Zuzahlung (Praxisgebühr) in Höhe von 10,00 € pro Quartal zu entrichten.

Praxisgebühr von A-Z im Überblick

Kennzeichnung der Praxisgebühr

Wann darf ein Ersatzverfahren durchgeführt werden?

Aufgrund eingehender Berichtigungsanträge der Krankenkassen haben wir festgestellt, dass das Ersatzverfahren zum Nachweis des Versichertenverhältnisses von einigen Praxen falsch gedeutet wird.

Ein Ersatzverfahren kann nur angewendet werden, wenn die Krankenversichertenkarte (KVK) nicht eingelesen werden kann.

Zum Beispiel:

  •  Die Karte ist defekt.
  •  Das Lesegerät/der Drucker ist defekt.
  •  Bei einem Hausbesuch kann die KVK nicht eingelesen werden, weil kein    portables Lesegerät vorhanden ist.
  •  Bei einer Notfallbehandlung und die KVK kann nicht nachgereicht      werden (Patient(in) ist auf der Durchreise).

Ein Ersatzverfahren kann nicht ausgestellt werden, nur weil der Patient seine KVK im Abrechnungsquartal nicht vorlegt hat.

Das bedeutet: Kann bei der ersten Zahnarzt-/Patientenbegegnung keine gültige KVK vorgelegt werden, wird der/die Patient/Patientin darauf hingewiesen, dass er diese innerhalb von 10 Tagen nachreichen muss. Geschieht dies nicht, wird der/die Patient/Patientin letztmalig 14 Tage bevor die Quartalsabrechnung durchgeführt wird angeschrieben und um Nachreichung der KVK gebeten. Wird die KVK dennoch nicht nachgereicht, erhält der/die Patient/Patientin für seine/ihre Behandlung eine Privatrechnung. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage 6 unter Punkt 2 Nichtvorlage/ungültige Karte der Vereinbarung zur Gestaltung und bundesweiten Einführung der KVK.

Verwendung der Krankenversichertenkarte in der Zahnarztpraxis
sowie Ersatzverfahren bei Nichtvorlage

Abteilung Abrechnung

KCH 

030 89004-401

KB

030 89004-402

KFO

030 89004-403

PAR

030 89004-404

Fax

030 89004-46352

ZE

030 89004-405

Fax ZE

030 89004-46351

abrechnung(at)kzv-berlin.de

Abgabetermine

Letzter Abgabetermin für die Monatsabrechnung:
PAR/KB/ZE  Mai 2012
Donnerstag, 31.05.2012

(Servicezeit bis 16:30 Uhr)
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Letzter Abgabetermin für die Quartalsabrechnung:
KCH/KFO II. Quartal 2012
Donnerstag, 05.07.2012

(Servicezeit bis 16:30 Uhr)

Onlineabrechnung

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Aktuelle Laborpreise

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