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Welche Berechtigungsscheine/Originalbelege der Sonstigen Kostenträger müssen zur Online-/Diskettenabrechnung in Papierform bei der KZV Berlin weiterhin eingereicht werden?
Die KZBV hat mit den Sonstigen Kostenträgern noch keine Vereinbarung zur papierlosen Abrechnung ab 2012 geschlossen. Aus diesem Grund müssen wir die Abrechnungsbelege vorerst weiter an die Kostenträger zur Verrechnung weiterleiten.
Damit sie wegen der Berechtigungsscheine /Originalbelege nicht den Weg zur KZV Berlin vornehmen müssen, empfehlen wir Ihnen uns die Belege per Post zuzusenden. Bitte machen Sie auf den Umschlag einen entsprechenden Vermerk: „Anlage zur Onlineabrechnung “ oder „Anlage zur Diskettenabrechnung“ und geben Sie bitte Ihre Abrechnungsnummer an.
Bei den Quartalsabrechnungen haben seit längerem einige Sonstige Kostenträger auf die Zusendung der original Berechtigungsscheine verzichtet, daher gibt es im Gegensatz zu den Monatsabrechnungen eine unterschiedliche Handhabung. Wir bitten Sie demzufolge, bei der Einreichung Ihrer Abrechnungen die Unterschiede zwischen der Quartals- und Monatsabrechnung zu beachten, damit wir Ihnen unnötige Arbeitsschritte ersparen können:
Zur Quartalsabrechnung werden folgende Berechtigungsscheine weiterhin benötigt:
KCH: AOK Nordost U+J, AOK Nordost Asyl, POL Präsident in Berlin, fremde Sozialträger, AOK Nordost A62 (Auslandsabkommen), wie z.B. POL Brandenburg, SOZ Barnim.
Die Berechtigungsscheine der Versicherten vom Zivildienst und der Bundeswehr verbleiben in der Karteikarte und müssen 4 Jahre aufbewahrt werden.
KFO: AOK Nordost U+J, AOK Nordost Asyl, POL Präsident in Berlin, Zivildienst, Bundeswehr, AOK Nordost A62 (Auslandsabkommen)
Monatsabrechnungen:
ZE, PAR, KB:
Bitte reichen Sie alle Abrechnungsformulare der Sonstigen Kostenträger in Papierform zu Ihrer Online-/DTA – Abrechnung bei der KZV Berlin weiterhin ein.
Hinweis zum Onlinebonus
Zahnarztpraxen, die alle Abrechnungen innerhalb eines Quartals über das Serviceportal online einreichen und zusätzlich auf den Postversand des Rundschreibens und der BKV-Diskette verzichten, profitieren von einer Ermäßigung der Verwaltungskosten in Höhe von 0,05%.
Der Onlinebonus wird unabhängig von der Einreichung der Sonstigen Kostenträger in Papierform dennoch gewährt.
Das bedeutet, wenn Sie alle Abrechnungen innerhalb eines Quartals online einreichen, auf den Postversand des Rundschreibens und der BKV-Diskette verzichten, wird Ihnen trotzdem die Ermäßigung der Verwaltungskosten in Höhe von 0,05% gewährt, auch wenn die Originalbelege der Sonstigen Kostenträger in Papierform zusätzlich zur Onlineabrechnung bei der KZV Berlin eingereicht werden.