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Sonderregelung für den Januar 2012
In den Praxen ist die Umstellung auf eine papierlose Abrechnung für die Abrechnungsbereiche ZE, KBR und PAR mit einer ganzen Reihe von Neuerungen verbunden.
Die Beauftragung des Fremdlabors mit der neuen eindeutigen Auftragsnummer, die Übernahme von elektronischen Rechnungsdaten aus dem Labor und die Nutzung von diversen neuen Softwaremodulen – all diese Veränderungen führten in einem großen Teil der Praxen zu erheblichen Unsicherheiten, die auch der KZV Berlin nicht verborgen geblieben sind.
Wir haben uns deshalb entschlossen, für den Januar 2012 von einer Sonderregelung Gebrauch zu machen, die auch mit den Krankenkassen abgestimmt wurde.
Diese Sonderregelung sieht vor, dass im Januar letztmalig die Abrechnungsbelege für ZE, KBR und PAR im Original zusammen mit Kopien aller Laborrechnungen bei der KZV eingereicht werden müssen. Dies soll allerdings unbedingt zusätzlich zur elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten geschehen.
Durch einen Abgleich zwischen Ihrer elektronischen und der Papier-Abrechnung können wir sicherstellen, dass bei der erstmaligen Anwendung des neuen Abrechnungsverfahrens nicht versehentlich Fälle oder einzelne Leistungen „verloren“ gehen. Die Gefahr eines finanziellen Schadens durch fehlerhaft übermittelte Daten ist dadurch gebannt.
Selbstverständlich werden wir Sie über gegebenenfalls auftretende Abweichungen in Ihren Abrechnungen informieren. Wir gehen davon aus, dass die Erkenntnisse aus der dualen Januarabrechnung vielen Praxen dabei helfen werden, die aktuellen Unsicherheiten zu beseitigen.
Aufgrund der hier beschriebenen Sonderregelung wurde Ende Januar letztmalig ein Abholservice in den Außenbezirken durchgeführt.Abholservice
Über die Sonderregelungen für die Monatsabrechnung Januar haben wir alle Berliner Zahnarztpraxen in einem Sonderrundschreiben vom 19.01.2012 informiert.