- Abrechnung
- Gesundheitskarte (eGK)
- Honorare
- Zulassung
- Notdienst
- Qualitätsmanagement
- Fortbildung
- Recht
- Formulare
- Publikationen
- Veranstaltungen
- Links
DTA mit dem Fremdlabor
Um die elektronische Abrechnung mit der KZV zu ermöglichen, müssen die Daten der Laborrechnung auch im Praxisverwaltungssystem der Zahnarztpraxis vorliegen. Um eine Erfassung dieser Labordaten innerhalb der Zahnarztpraxis zu vermeiden, sollte eine elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten mit dem Labor vereinbart werden (z. B. per E-Mail, USB-Stick).
In den aktuellen Versionen aller Praxisverwaltungssysteme (Eigungsfeststellung 2.0 der KZBV) gibt es hierfür Importfunktionen, mit denen die erforderlichen Rechnungsdaten als Datensatz in elektronischer Form im bundeseinheitlich vereinbarten XML-Format eingelesen werden können. Andere Formate (z.B. Excel-Dateien) können nicht verarbeitet werden.
Beachten Sie bitte, dass die elektronischen Daten zusätzlich zur Lieferung der Originalrechnung in gedruckter Form übermittelt werden.
Mit dem Rundschreiben 6/2011 vom 27.06.2011 hat die KZV Berlin den Berliner Zahnarztpraxen die Informationen der KZBV zur elektronischen Übermittlung der Fremdlaborrechnungen zugesandt. Diesem Rundschreiben lag als Anlage ein Schreiben zur Weiterleitung an die Zahntechniklabore bei.