Polizeipräsident in Berlin
Abrechnungshinweise und Richtlinien
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Sonstige Kostenträger sind:
Sonstige Kostenträger sind nicht dem Festzuschusssystem angeschlossen. Mit Ausnahme des Landespolizeiamtes Kiel und des Polizei Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Die Berechnung des zahnärztlichen Honorars erfolgt bei den vertragszahnärztlichen Leistungen nach dem seit 01.01.2004 gültigen Geb.-Nrn. (BEMA).
ZE- Leistungen sind generell genehmigungspflichtig.
Den Heil- und Kostenplan erhält der Patient von seiner zuständigen Dienststelle. Für Angehörige der Bundespolizei steht der HKP in der Richtlinie als Download zur Verfügung.
Das KVK- Feld muss vollständig und korrekt, insbesondere mit der Personenkennziffer (PK-Nr.), übermittelt werden.
Implantate/ Suprakonstruktionen werden nur bei Sonderindikation nach Richtlinie 36a (Einzelzahnlücke) und nach Richtlinie 36b (zahnloser atrophierter Kiefer) bezuschusst.
Für Glasfaser- oder Keramikstifte ist die Geb.-Nr. 18a anzusetzen. Das Material wird über Mehrkosten dem Patienten in Rechnung gestellt.