> Neuer HVM ab 01. Juli 2007
In den Sitzungen der Vertreterversammlung am 26. März und 25. Juni 2007 wurden die wesentlichen Änderungen im HVM beschlossen. Diese gelten ab dem 1. Juli 2007. Den Beschlüssen der Vertreterversammlung gingen schwierige Verhandlungen über den HVM mit den Krankenkassen voraus. Seit 2004 ist der HVM nämlich von der KZV mit den Krankenkassenverbänden (gemeinsam) vertraglich zu vereinbaren.
Die Neuregelungen im HVM resultieren dabei aus den redaktionellen Änderungen aufgrund der Einführung der Festzuschüsse bei prothetischen Leistungen sowie den Änderungen aufgrund des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG). Letzteres spiegelt sich in der HVM-Regelung hinsichtlich der Faktorenbildung wieder, welche nachfolgend abgebildet wird:
HVM- Anlage 1
Konservierend-chirurgische, PAR- und Kieferbruchleistungen
IV. Praxisstatus
1. Die Fallpunktmenge nach III wird einem Praxisinhaber zugeordnet. (Praxisfaktor).
2. Weitere Praxisfaktoren ergeben sich wie folgt:
- je Praxispartner: 1,0
- je teilzugelassenen Zahnarzt: 0,5
- je vollzeitbeschäftigten angestellten Zahnarzt: 1,0
- je vollzeitbeschäftigten Assistenten zur Vorbereitung und Weiterbildung: 0,25
3. Bei Teilzeit von angestellten Zahnärzten ändert sich der Praxisfaktor entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit:
bis 10 Stunden pro Woche auf 0,25,
über 10 bis 20 Stunden pro Woche auf 0,5,
über 20 bis 30 Stunden pro Woche auf 0,75 und
über 30 Stunden pro Woche auf 1,0
Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung verringert sich der Praxisfaktor entsprechend.
Stand 27.06.2007