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Die Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der Berliner Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Mitglied der KZV Berlin kann nur werden, wer eine Zulassung zu einer Kassenpraxis und seinen Praxissitz im Land Berlin hat.
Die zahnärztliche Behandlung und Versorgung von Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen darf nur von Zahnärzten übernommen werden, die Mitglieder einer KZV sind.
Zu den Aufgaben der KZV Berlin gehören u. a.:
Das Kernstück des Aufgabenkatalogs einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung bildet der Sicherstellungsauftrag, der besagt, dass die KZV dafür zu sorgen hat, dass unter der Wahrung des Grundsatzes der freiberuflichen Tätigkeit Zahnärzte in ausreichender Zahl im Land Berlin zur Verfügung stehen.
Die Rechtsaufsicht der KZV Berlin obliegt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die KZV ist nicht zuständig für Privatzahnärzte, Privatbehandlungen und privat erbrachte Leistungen. Dies fällt in den Kompetenzbereich der Zahnärztekammer Berlin.
Die Organe der KZV Berlin
Das oberste Organ der KZV Berlin ist die von allen Mitgliedern für jeweils sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung. Der hauptamtliche Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die KZV Berlin eine eigene Verwaltung eingesetzt.