KZV Berlin: Nutzen der Gesundheitskarte für Zahnärzte gleich null
(04.09.2008) Anlässlich des heutigen Treffens führender Politiker zur Datensicherheit der elektronischen Gesundheitskarte erklären die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin, Dr. Jörg-Peter Husemann und Dr. Karl-Georg Pochhammer: Weil die elektronische Gesundheitskarte datenschutzrechtlich zu hinterfragen ist und sie für Zahnärzte zudem einen nur sehr eingeschränkten Nutzen hat, hält sie die KZV Berlin für den zahnärztlichen Bereich schlichtweg für unnötig.
Seit Jahren tüftelt das Gesundheitsministerium an der elektronischen Gesundheitskarte - mit blamablen Ergebnissen. Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die vielen Akteure im Gesundheitswesen mit einander verbinden, Doppeluntersuchungen sollten vermieden werden, Ärztehopping und Kartenmissbrauch sollten verhindert werden. Doch selbst zwei Jahre nach dem ursprünglichen Starttermin sind bislang nur rudimentäre Anwendungen möglich.

Weil die Einführung deutschlandweit nicht zeitgleich sondern nach und nach geschehen soll, steht für Berlins Zahnärzte zwar frühestens im zweiten Quartal 2009 die Einführung ins Haus. Doch schon jetzt ist klar, dass es außer einem Lichtbild auf der Karte, das den Missbrauch von Krankenversichertenkarten verhindern soll, keinen weiteren Vorteil gibt.

• Mit der Gesundheitskarte wird es einen Umfang an sensiblen und persönlichen medizinischen Patientendaten geben, der besorgniserregend ist. Gerade angesichts des jüngsten Vorfalls von Datenmissbrauchs, bei der eine Krankenkasse Mitgliederdaten veräußerte, wird deutlich, dass es im Gesundheitsbereich schon jetzt Begehrlichkeiten gibt, den Datenschutz zu umgehen. Derweil werden die Patienten jedoch im Unklaren gelassen über die Gefahren der gespeicherten Daten.

• Auch ist anfänglich nur der Einblick in die Versichertenstammdaten und die Übernahme in das Praxisverwaltungssystem möglich (wie bereits heute auch schon).

• Durch die gestaffelte Einführung der Karte in einzelnen KZV-Bereichen wird es zu erheblichen Problemen kommen. Da die neue Karte zudem nicht mit alten Kartenterminals kompatibel ist, muss der Patient auch die alte Krankenversichertenkarte mit sich führen.

• Ärztehopping ist bei Zahnärzten aufgrund einer starken Patientenbindung eher zu vernachlässigen, somit ist der Karte diese Grundlage zur Einführung entzogen.

• Der Patient kann die Aufnahme einzelner Angaben (Diagnosen, Medikamente, Krankheitsverläufe) verweigern, so dass die viel gepriesene transportable und transparente Patientenakte lückenhaft bleibt.

Die KZV-Vorstände: „Der Nutzwert der Karte steht für die Zahnärzte diametral zu dem Aufwand, den es zu betreiben gilt, dies ist bereits durch wissenschaftliche Gutachten belegt.“

Für Rückfragen:
Dr. Jörg Meyer, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.: 89004113
Stefan Grande, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, KZV Berlin, Tel.: 89004168
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